Die Fa. Viessmann hat bis heute keine Aktualisierung der zu Beginn des Jahres vorgestellten Daten vorgelegt. Ein Nahwärmenetz ist für Bürgeln auf der Grundlage der vorliegenden Berechnung von Viessmann nach Einschätzung der Gemeinde Cölbe unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Durchschnittwerte vergleichbarer Projekte nicht wirtschaftlich umsetzbar. Dafür sind besonders zwei Faktoren ausschlaggebend:
- Die von Viessmann veranschlagten Tiefbaukosten sind deutlich zu gering. Pro Trassenmeter müssen derzeit mind. 1.000 bis 1.500 € angesetzt werden und damit mind. das Doppelte der angenommenen Investition. Dies schlägt entsprechend auf den Wärmepreis durch.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich durch Gesetzesänderungen auf der Bundesebene deutlich verschoben: Waren Nahwärmenetze zuvor noch eine bevorzugte Lösung der Wärmefrage, in die auch entsprechende Förderung fließen sollte und zwar einschließlich einer Betriebskostenförderung, ist diese bereits jetzt abgeschafft und die Rahmenbedingungen haben sich erkennbar in Richtung individuelle Lösung verschoben. Auch dies schlägt auf den Wärmepreis durch.
Ob sich aus den EE-Vorhaben der Gemeinde Nutzen für Bürgeln ziehen lässt, ist derzeit unklar. Auf EU-Ebene ist die Frage des „Energy Sharings“, also der rein bilanziellen Nutzung von Strom aus nahegelegenen Erzeugungsanlagen, noch nicht abschließend geklärt und beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Strittig ist vor allem der Umfang einer möglichen Bilanzierungsgemeinschaft (Wie viele Haushalte bzw. Abnehmer in welchem Umkreis können bedient werden?).
Nicht abschließend geklärt ist aber auch, ob und unter welchen Bedingungen eine Genossenschaft in einem solchen Modell als Stromlieferantin auftreten kann. Ob sich also aus dem Windparkprojekt in Reddehausen/Schönstadt und dem Agri-PV-Projekt in Schönstadt irgendwelcher Nutzen für individuelle oder gemeinschaftliche Wärmelösung Bürgeln ziehen lässt, ist derzeit völlig offen. Dazu wäre aktuell eine Direktleitung zu Großwärmepumpen notwendig, woraus sich eine weitere erhebliche Investition mit Auswirkung auf den Wärmepreis ergibt.
Eine mögliche Perspektive: Eine Energiegenossenschaft könnte individuelle Lösungen unterstützen, indem Beschaffungsgemeinschaften für Anlagen (Wärmepumpen) und Dienstleistungen (Wartung) gebildet werden. Für die Gründung einer solchen Genossenschaft könnte die Gemeinde Cölbe eine Satzung zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich Personen für Aufsichtsrat und Vorstand finden und auch eine relevante Anzahl von Genoss/innen zusammenkommt (persönliche Einschätzung: Unter 30 Haushalten lässt sich durch das gemeinschaftliche Agieren kein wirklicher wirtschaftlicher Vorteil erzielen).
Der Gemeindevorstand bietet dem Ortsbeirat an, ihn bei entsprechenden Bemühungen um die Gründung einer solchen Genossenschaft zu unterstützen.