Die Gemeinde Cölbe weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Auslegen sowie die Befestigung von Auffahr- und Überfahrhilfen (z. B. Bordsteinrampen) im öffentlichen Straßenraum unzulässig sind.

Gefahren und Beeinträchtigungen

Rechtliche Einordnung

Aufforderung zur Entfernung

Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit werden alle Anliegerinnen und Anlieger aufgefordert, ungenehmigte Auffahr- und Überfahrhilfen unverzüglich eigenständig zu entfernen.
Die Gemeinde Cölbe wird im Anschluss die verbliebenen Rampen kostenpflichtig im Wege der Ersatzvornahme entfernen lassen und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren einleiten.