Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Seen nun verboten

Die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen zur Bewässerung, etwa des heimischen Gartens, ist vom Landkreis nun untersagt. Foto: Reichel Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat eine Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bekanntgegeben. Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) […]