Ortsvorsteher Sebastian Reichel und Ortsbeiratsmitglied Catharina Hüttl haben sich spontan mit Heckenschere und Motorsense auf den Weg gemacht, um das Sühnekreuz zum Gedenken an Hartmann von Fleckenbühl freizuschneiden.

Hier war schon die Hälfte des Grases entfernt.

Das sogenannte „Hartmannkreuz“ auf dem Eichholz am Feldrain auf der Anhöhe zwischen Bürgeln und Schönstadt aus Sandstein erinnert an Hartmann von Fleckenbühl, der hier 1562 erschossen wurde. Auf der Vorderseite ist die durch Verlust eines der Kreuzarme unvollständige Inschrift zu lesen:ANNO 156(2) IM MO(NA)T (MA)RTIO (IST DER E)DLE VND ER(NFEST) (H)ARTMAN V(ON FLEK)KENBVEL GNAT BIERGELN IEMERLICH ERSCHOSSE VND ER(MORTWORDE)“ (die Buchstaben in Klammern sind auf dem Kreuz nicht mehr erkennbar)

Auf der Rückseite ist das Wappen mit Nackenjoch (Geschirr der Großzugtiere) dargestellt: Das Fleckenbühler Wappen, welches bis zum Aussterben der Familie im Jahr 1796 unverändert blieb und bis heute unser offizielles Ortswappen von Bürgeln ist.

Wer zu dem Sühnekreuz ausführliche Informationen haben möchte, findet diese – mit vielen weiteren Hinweisen – hier über die Homepage in der Dorfchronik sowie auch über die Homepage der Alten Kirche Bürgeln unter Hartmann von Fleckenbühl .

Die kunstvolle Grabplatte des Hartmann von Fleckenbühl – mit dem ursprünglichen Ritterwappen von Bürgeln – ist im Eingangsbereich der Neuen Kirche aufgestellt. Die Inschrift der Platte bestätigen die Angaben auf dem Sühnekreuz und hier kann zudem die Jahreszahl, deren letzte Ziffer auf dem Sühnekreuz abgeplatzt ist, eindeutig ablesen: 1562. Es wird vermutet, dass Hartmann von Fleckenbühl rund um die Alte Kirche beigesetzt wurde. Das Grab ist aber nicht mehr auffindbar.

Die Aussichtsbank neben dem Hartmannkreuz war ebenso stark eingewachsen und aktuell ist der Platz ordentlich hergerichtet. Demnächst muss die Bank aber nochmal mit einem frischen Farbanstrich versehen werden.

Wer das Sühnekreuz besuchen möchte, der wird die Stelle am besten zu Fuß antreten können. Hier ist der Kartenausschnitt angehängt (Quelle: OpenStreetMap.org). In dem Kartenausschnitt ist auch der Grenzverlauf zu Schönstadt erkennbar, sodass das Sühnekreuz definitiv auf Bürgelner Grund liegt – so wie auch das „Kleine Chauseehaus“ Am Eichholz zu Bürgeln gehört.